Die Anzahl von E-Bikes in Deutschland wächst stetig. Drei Millionen sind mittlerweile von ihnen auf unseren Straßen unterwegs. Das mit Abstand beliebteste Elektrofahrrad hierzulande ist das klassische Pedelec.
Nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt, wird er von einem Elektromotor bis maximal 250 Watt unterstützt. Sensoren messen den Krafteinsatz und passen die Beschleunigung an. Ab einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde schaltet sich der Motor ab. Wer schneller unterwegs sein will, muss aus eigener Kraft Tempo machen. Laut der europäischen Richtlinie ist ein Pedelec dem Fahrrad juristisch gleichgestellt. Fahrer benötigen weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein.
Anders sieht es bei einem S-Pedelec aus. Ein S-Pedelec wird als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft und somit sind ein Führerschein und ein kleines Versicherungskennzeichen notwendig. Das Mindestalter für Benutzer ist 15 Jahre.
Die S-Pedelecs funktionieren genauso wie andere Pedelecs, doch mit ihnen geht es deutlich schneller voran: Statt bei 25 Kilometern pro Stunde endet die Motorunterstützung erst bei 45 km/h. Die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung des Motors beträgt 500 Watt.
E-Bikes gehören zur Gattung der Mofas. Der Grund: Ein eigener Pedaldruck ist nicht nötig: Durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker wird der Elektroantrieb zugeschaltet. Ebenso wie bei den S-Pedelecs gilt auch bei ihnen die Beschränkung der Motorleistung auf 500 Watt. Zudem darf der Motor sie nicht auf mehr als 20 Stundenkilometer beschleunigen. Ein kleines Versicherungskennzeichen ist ebenfalls notwendig.
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Versicherungsschutz für Ihr Pedelec oder E-Bike