Kirsch GmbH & co KG - Ihr Versicherungsmakler in Sonnenbühl

Ihr Ver­sicherungs­makler

Tel: 07128 92900

Fax: 07128 929035

Mail: info@kirsch-finanz.de

Drohnen

Drohnen /Multicopter Versicherungspflicht !

Eine Haft­pflichtversicherung für den Betrieb eines Fluggerätes (also auch eines Multicopters / einer Drohne z.B. Dji Mavic Air, Dji Mavic Pro, Dji Phantom 4, Dji Spark, Dji Phantom 3, Yuneec Q500 4K oder Dji Inspire 1 und Inspire 2) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob die Drohne gewerblich oder rein privat als Hobby genutzt wird (gesetzliche Details).
Die private Haft­pflicht deckt dies in der Regel nicht oder nur ungenügend ab. Eine Aufnahme in diese normale private Haft­pflichtversicherung ist meist nicht möglich oder extrem kostspielig. Daher ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für Modellflieger / Multicopterflieger – also eine Drohnenversicherung – ratsam und auch nötig.
Hier eine Gegenüberstellung und ein Vergleich der verschiedenen Versicherungs-Angebote.

 

 


Drohnen Spassgeräte oder auch Risikoträger

Über behördliche Regelungen und Auflagen oder gar mögliche Versicherungsprobleme denken die wenigsten nach, wenn sie ihre Drohne zum ersten Mal abheben lassen. Das ändert sich spätestens dann, wenn das Fluggerät auf ein Nachbarsauto fällt oder in einem Maisfeld abstürzt und nicht mehr auffindbar ist

Dieser Service wird von einem externen Anbieter bereitgestellt | Datenschutzerklärung

Drohnenversicherung

ist Pflicht

Dieser Service wird von einem externen Anbieter bereitgestellt | Datenschutzerklärung

Drohnen /Multicopter Versicherungspflicht !auf was Sie achten sollten

Se haben einen Multicopter/Drohne und wollen nicht nach Gebrauch richtig unter Stress geraten dann sollten Sie sich hier informieren